Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung geworden, an der Sie nur schwer vorbeikommen. Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung brachten gesetzliche Änderungen zahlreiche Kürzungen mit sich, die sich negativ für Sie als Verbraucher auswirken. Im Pflegefall haben Sie zwar Leistungen vom Staat sicher, doch reichen diese niemals aus, um eine angemessene und menschenwürdige Pflege zu gewährleisten. Daher ist es wichtig die Vorsorgelücken durch die private Pflegeversicherung zu schließen.
Pflegeversicherung – die gesetzliche Seite
In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach den Pflegestufen I, II und III unterschieden. Je nachdem wie stark pflegebedürftig Sie sind, werden Sie in eine dieser Stufen eingeteilt. Entsprechend der Stufe erhalten Sie eine Leistung, deren Höhe sich auch nach der Art der Pflege richtet. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Leistungen im Pflegefall:
häusliche Pflege | teilstationäre Pflege | vollstationäre Pflege | |
Pflegestufe I |
235,00 € |
675,00 € |
1.023,00 € |
Pflegestufe II |
440,00 € |
1.650,00 € |
1.279,00 € |
Pflegestufe III |
700,00 € |
2.325,00 € |
1.550,00 € |
Pflegestufe III (Härtefall) |
0,00 € |
0,00 € |
1.918,00 € |
Stand 2012 jeweils monatlich
Eine angemessene Pflege kostet bei Pflegestufe III schnell zwischen 3.500 und 5.000 Euro im Monat. Nach Abzug der Leistungen der Pflegestufe II (vollstationär) bleibt ein nicht unerheblicher Betrag übrig. Diesen müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen. Reicht Ihr Einkommen, also Ihre Rente oder andere Einnahmen, nicht aus, dann wendet man sich an Ihre nächsten Angehörigen, Ihre Kinder. Sind auch diese nicht in der Lage die Pflege zu bezahlen, dann ist nur noch der Gang zum Sozialamt möglich, oder Sie müssen sich mit einer sehr einfachen Pflege abfinden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang: auch Bar- oder Sparvermögen, Ihr Haus, das Eigenheim der Kinder etc. werden herangezogen.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung
Die finanziellen Vorsorgelücken für den Pflegefall decken Sie mit einer privaten Pflegeversicherung, sodass Sie eine Pflege beanspruchen können, die Ihrem Lebensstandard entspricht und die auch fachlich keine Wünsche offen lässt.
Die private Pflegeversicherung kennt drei unterschiedliche Durchführungswege:
- die Pflegetagegeldversicherung,
- die Pflegekostenversicherung und
- die Pflegerentenversicherung.
Alle Versicherungspolicen unterscheiden sich stark voneinander, sodass Sie genau überlegen sollten, welche Art für Ihr Leben am besten geeignet ist.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird ein Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit in vertraglich festgelegter Höhe gezahlt. Sie können über das Geld frei verfügen.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflegekosten, die Sie abzüglich der gesetzlichen Leistung übernehmen müssen. Damit deckt die Pflegekostenversicherung die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen, sodass auch nur ein Teil der Pflegekosten erstattet werden könnte.
Die Pflegerentenversicherung orientiert sich nur an der Pflegestufe; die Art der Pflege spielt keine Rolle. Von dieser Versicherung bekommen Sie eine vorher vertraglich festgelegte Rente, ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit, ausgezahlt.
Worauf Sie bei der privaten Pflegeversicherung achten müssen
Bei der privaten Pflegevorsorge gibt es drei verschiedene Durchführungswege, die sehr unterschiedlich sind. Damit haben Sie aber die Möglichkeit, eine Vorsorge zu treffen, die optimal auf Ihren Lebensentwurf zugeschnitten ist. Des Weiteren ist damit verbunden, dass Sie sich vor dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung die Leistungen und die Beiträge genau durchlesen sollten. Natürlich darf hier der Vergleich nicht fehlen, da Sie nur so eine Versicherungsart finden, die zu Ihnen passt.