Optionen und Optionsscheine
Wie die Überschrift bereits vermuten lässt, sind Optionsgeschäfte sehr komplex und vielfältig ausgeprägt. In diesem Artikel soll zunächst erläutert werden, was man grundsätzlich unter Optionen bzw. Optionsscheinen versteht.
Der Käufer einer Option besitzt das Recht, jedoch nicht die Pflicht eine vorher festgelegte Menge eines Grundwertes (dabei kann es sich z.B. um Aktien, Devisen oder auch Edelmetalle handeln) zu einem festgelegten Preis (Basispreis), entweder innerhalb eines bestimmten Zeitraums, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen (Kaufoption/Call), oder verkaufen (Verkaufsoption/Put) zu können. Optionsgeschäfte gehören zu den Termingeschäften, da sie an zeitliche Vorgaben gekoppelt sind. Wird die Option am Ende der Laufzeit von seinem Inhaber nicht wahrgenommen erlischt sie. Da die Entscheidung, ob die Option wahrgenommen wird, einzig und allein beim Käufer liegt, wird in diesem Zusammenhang auch von bedingten Termingeschäften gesprochen.
Der Vorteil dieser Anlageform besteht für den Inhaber der Option darin, dass er sich gegen Preisschwankungen absichern kann. Erwirbt ein Anleger beispielsweise die Option ein Aktienpaket zum Preis von 50€ zu kaufen, obwohl der Wert des Pakets 60€ beträgt. Der Optionsschein wird dann mindestens 10€ kosten, da der Ursprungswert des Pakets nicht unterschritten wird. Abhängig von der Laufzeit der Option kann der Preis jedoch auch deutlich höher sein, z.B. 30€. Wenn der Preis des Pakets auf 100€ steigt, so kann der Anleger die Spanne zwischen 50€ + 30€ und 100€, also 20€ als Gewinn abschöpfen, da er das Paket nach dem Kauf direkt wieder für 100€ veräußern könnte.
Dem Prinzip der Optionsscheine wohnt eine gewisse Hebelwirkung inne, die überproportionale Gewinne, aber eben auch überproportionale Verluste zur Folge haben kann.