Offene Fonds
Unter den üblichen “Fonds“ versteht man die offene Variante. Die Kapitalanlegergesellschaft nimmt hier das Geld der Anleger ein und bildet daraus den Investmentfonds. Dieser wird (der Name verrät es schon) investiert, meist in verschiedene Anlagebereiche. Das Anlageprinzip steht für den jeweiligen Fonds fest, also beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und so weiter. Hier muss die Risikomischung beachtet werden. Das heißt, dass das gesamte Vermögen des Fonds gesplittet und nicht in eine spezielle Aktie oder eine Immobilie investiert wird, da bei einer solchen Spezifikation das Risiko des Ausfalles steigt. In welche Gruppe investiert wird und mit welcher Streuung, erfährt man, wenn man sich für den Fond interessiert und dessen Informationen anfordert. So wird schnell klar, ob man sich damit identifizieren kann oder nicht.
Der Kunde, der in den Fonds investiert hat, ist nun Miteigentümer am Fondsvermögen. Er beansprucht Zinsen und auch die Anteilsrückgabe. Bei einem offenen Immobilienfonds gilt hier eine Ausnahme. Die Investmentgesellschaft ist im Grundbuch der Immobilie als Eigentümer eingetragen, denn im Grundbuch muss es einen Eigentümer geben, und das können nicht Hunderte oder Tausende Anteilseigner sein.
Diese Fonds können nach verschiedenen Kriterien eingeteilt werden, beispielsweise nach geografischer Herkunft oder auch nach dem, in das der Fond investiert, wie zum Beispiel Rohstoff- oder Immobilienfonds. Ist man Inhaber eines solchen Fondsanteils, und möchte diesen veräußern, dann darf man dies zwar an eine andere Person tun, in der Regel gibt man den Anteil aber an die Fondgesellschaft zurück. Hat der Fonds eine Zulassung für die Börse, dann ist der Verkauf einfacher. Zudem werden Fonds auch danach unterschieden, an wen sie ausgereicht werden dürfen. Das kann beispielsweise ein institutioneller Anleger sein, sodass Privatkunden hier ausgeschlossen sind. Aber es gibt auch sogenannte Publikumsfonds, deren Anteile Kleinanleger erwerben können.
Möchte man einen solchen Fondsanteil erwerben, dann hat man nicht nur den Nennwert zu begleichen. Es kommen weitere Kosten hinzu, wie der Ausgabeaufschlag, die Gebühr der Investmentgesellschaft und eventuelle Provisionen für diese, falls das festgelegt wurde, sowie die Depotbankgebühr. Auch wird meist ein Disagio vereinbart. Dies bedeutet eine Art “Rückgabekosten“. Gibt der Anleger seinen Anteil zurück, dann wird ihm vom Nennwert, den er zu beanspruchen hat, ein gewisser Prozentsatz abgezogen, den die Investmentgesellschaft als Gebühr zurückbehält und damit ihre Kosten deckt.
Der Erwerb solcher Fondsanteile kann über Banken abgewickelt werden. Aber es gibt auch sogenannte freie Fondsvermittler, die mit einer Depotbank zusammenarbeiten. Meist können diese günstigere Konditionen anbieten. Weiterhin gibt es die Möglichkeit des Börsenhandels. Hat der Fonds eine Zulassung zur Börse (Exchange-traded fund), dann kann man den Fondsanteil an der Börse handeln. Erst 2002 hat der Börsenhandel mit Fondsanteilen in Deutschland begonnen. Die Börse Hamburg war hier der Vorreiter. Inzwischen ist der Börsenhandel mit Fondsanteilen auch in Stuttgart, Frankfurt und München möglich. Zudem ist der Kauf bei der Investmentgesellschaft direkt interessant. Auch hier muss ein Ausgabeaufschlag bezahlt werden.
Die Vorteile eines solchen offenen Fonds liegen auf der Hand, denn Kleinanleger können hier investieren, auch wenn es nicht um höhere Beträge geht. Man kann eine Art Sparplan einrichten, in den man monatlich ab 25 Euro einzahlt, oder eine Einmalleistung erbringen. Durch den Zusammenschluss der vielen Kleinanleger ist die Investmentgesellschaft ein “Großkunde“ und erhält bei allen Geschäften wesentlich bessere Konditionen. Zudem wäre für diesen Handel und die Anlegerstrategie ein profundes Wissen nötig, das die Kleinanleger im Regelfall nicht haben können. Außerdem hat der Kunde den Vorteil, sein Geld jederzeit wieder abziehen zu können, wenn er es benötigen sollte. Das Geld der Anleger ist sicher, auch wenn die Investmentgesellschaft in Konkurs gehen sollte, denn das Fondsvermögen gilt als Sondervermögen und wird getrennt von den Konten der Investmentgesellschaft. Eine Depotbank würde in diesem Fall die Auszahlung an die Anleger abwickeln und den Fonds auflösen. Auch hier sind Nachteile zu beachten: Auch wenn man als Mitglied eines solchen Fonds Anteile an einer Firma hat, kann man dort das Stimmrecht nicht ausüben, das kann nur die Investmentgesellschaft. Seitens dieser Gesellschaft wird auch festgelegt, welche Aktionen und Neuigkeiten über den Fonds an die Anleger weitergegeben werden. Keiner der Anleger hat also ein Recht darauf, Einzelheiten zu erfahren, die er speziell wissen möchte. So soll eine Gleichbehandlung aller Anleger erfolgen. Hat beispielsweise ein Anleger den Verdacht, dass eine schlechte Entwicklung des Fonds damit zusammenhängt, dass die Investmentgesellschaft überhöhte Transaktionsgebühren verlangt, dann hat er keine Möglichkeit das zu beweisen. Jahres- und Halbjahresbericht sowie eine Infobroschüre müssen allerdings an die Anteilseigner und auch potenzielle Interessenten ausgegeben werden, und zwar kostenlos.
Die Fonds werden bewertet. Dies erledigen so genannte Ratingagenturen. Das entspricht, vereinfacht gesagt, der Beurteilung der Schufaeinträge bei Privatpersonen.
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