Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-HaftpflichtversicherungFür das Kfz gibt es gleich mehrere Versicherungen. Die wichtigste von ihnen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung ist und in keinem Fall mit der privaten Haftpflichtversicherung verwechselt werden darf. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die mit einem Fahrzeug verursacht wurden, vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Andersherum schließt die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftungsschäden aus anderen Schadensfällen aus. Wichtig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung u.a., weil Sie ohne diese Versicherung gar kein Kfz für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen können.

Das leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind sehr vielseitig. Sie zahlt beispielsweise einen Schadensersatz an schuldlose Unfallopfer, worunter Schmerzensgelder, Verdienstausfälle oder sogar lebenslange Renten zu verstehen sind. Auch Begräbniskosten des Unfallgegners werden übernommen, und es kann im Bedarfsfall ein Unterhalt für den Unfallgegner fällig werden, der ebenfalls durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt wird.

Des Weiteren trägt diese Versicherung die Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung von Fahrzeugen des Unfallgegners, ebenso die Kosten für beim Unfall zerrissene Kleidung etc. Daneben werden auch Abschlepp- und Gutachterkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, ebenso ein Nutzungsausfall, An- und Abmeldekosten sowie Anwaltskosten.

Muss sich der Unfallgegner während der Zeit der Reparatur einen Leihwagen nehmen, dann werden auch diese Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Welche Ansprüche der Unfallgegner hat, wird dabei vorher vom Kfz-Haftpflichtversicherer geprüft. Macht der Gegner überzogene Ansprüche geltend, dann wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung diese Ansprüche ab und trägt sämtliche Kosten – auch für einen eventuellen Rechtsstreit. 

Darauf sollte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besonders geachtet werden

Ein besonderes Augenmerk ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Deckungssumme zu legen. Vom Gesetzgeber gibt es eine Mindestversicherungssumme, die bei 2,5 Millionen Euro pro Person, maximal 7,5 Millionen Euro bei drei oder mehr Verletzten liegt. Bis zu 500.000 Euro sollte die Versicherungssumme bei Sachschäden liegen und bei 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Die Kfz-Versicherer bieten meist noch viel höhere Deckungssummen an, die insgesamt bei 100 Millionen Euro liegen. Sie erhöhen aber die Beiträge unnötig, weshalb die gesetzlichen Vorgaben völlig ausreichend sind.

Wie viel eine Kfz-Haftpflichtversicherung kostet, ist von vielen verschiedenen Komponenten abhängig. Da spielt beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle, und auch dessen Berufsgruppe hat einen direkten Einfluss. An dieser Stelle sollten Sie den Versicherer explizit nach eventuellen Rabatten fragen. Entscheidend aber ist der individuelle Schadenfreiheitsrabatt. Junge Führerscheinbesitzer müssen, aufgrund des höheren Risikos eines Unfalls, einen höheren Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Je mehr Jahre sie ohne Unfall unterwegs sind, desto höher steigt der Schadenfreiheitsrabatt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet also einen umfassenden Schutz gegen alle Eventualitäten im Straßenverkehr. Da es sich hierbei um eine Standardversicherung handelt, wird sie von vielen Versicherungsunternehmen angeboten. Konkurrenz belebt das Geschäft, sodass ein Versicherungsvergleich hier schnell bares Geld sparen kann. 

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