Für Selbstständige wichtig

Versicherungen für Selbständige und Freiberufler

Für Selbstständige wichtigSelbständige und Freiberufler müssen an viele verschiedene Versicherungen denken, denn aufgrund ihrer Berufstätigkeit sind sie anderen Risiken ausgesetzt als Angestellte. Zudem fallen sie aus dem sozialen Netz heraus, da sie nicht in der Sozialversicherung pflichtversichert sind. Daher gibt es für Selbständige und Freiberufler bestimmte Firmen- und persönliche Versicherungen.

Grundsätzlich gilt für diese Personengruppe: ermitteln Sie zunächst Ihren wirklichen Versicherungsbedarf, indem Sie schauen, welchen Risiken Sie privat und mit Ihrem Unternehmen ausgesetzt sind.

Firmenversicherungen

Firmenversicherungen betreffen nur Ihre berufliche Tätigkeit und das Unternehmen selbst. Zu den wichtigsten Versicherungen in diesem Bereich gehören die Betriebs- und die Berufshaftpflicht. Durch die Betriebshaftpflicht werden Haftungsrisiken für Unternehmer und Selbständige aus der beruflichen Tätigkeit abgesichert. Wie es bei der privaten Haftpflichtversicherung auch der Fall ist, erfolgt hierbei immer auch eine Prüfung, ob die gegen Sie gemachten Ansprüche rechtmäßig sind.

Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung können Sie kaum verzichten, denn als Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die durch Ihr Unternehmen entstehen in vollem Umfang. Es gibt sogar einige Berufsgruppen, für die eine gesetzliche Pflicht besteht, diese Versicherung abzuschließen. Daneben gibt es für bestimmte Berufsgruppen auch spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen. Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich, ebenso die Kosten, ein genauer Vergleich lohnt sich immer.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für besondere Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte, Lehrer oder Mediziner. Durch diese Versicherung sind alle Schäden abgesichert, die ein Angehöriger dieser Berufsgruppe einem anderen durch seine berufliche Tätigkeit zufügt. Die Berufshaftpflichtversicherung kennt auch verschiedene Spezialisierung, wie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist vor allem Unternehmern zu empfehlen, die mit Vermögenswerten ihrer Kunden arbeiten.

Die Rechtsschutzversicherung ist heute leider auch eine Versicherung, auf die Unternehmer kaum verzichten können. Ein Streit kommt schneller als man denkt, und wird er vor Gericht ausgefochten, dann wird es richtig teuer. Verlieren Sie den Streit, dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Selbst wenn Sie den Streit gewinnen ist lange nicht gesagt, dass Ihr Gegner für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Mit der Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Freiberufler jedoch können Sie Ihr Recht ganz entspannt durchsetzen. Es gibt unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen die für Sie in Frage kommen, wie beispielsweise die Berufsrechtsschutzversicherung, die Arbeits-, Verwaltungs- oder Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten.

Daneben gibt es noch viele weitere Versicherungen, die jeweils von der Branche abhängig sind, in der Sie tätig sind. Als Beispiel ist hier die Maschinenversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung oder die EDV-Versicherung zu nennen.

Firmenversicherungen im Überblick:

  • Betriebshaftpflichtversicherung (evtl. mit Spezialisierungen)
  • Berufshaftpflichtversicherung (evtl. mit Spezialisierungen)
  • Rechtsschutzversicherung (evtl. mit Spezialisierungen)
  • spezielle, branchenabhängige Versicherungen, wie z.B. Maschinenversicherung, Betriebsunterbrechnungsversicherung oder EDV-Versicherung

Personenversicherungen

Personenversicherungen beziehen sich auf Sie als Person, denn als Selbständiger sind Sie nicht verpflichtet, in der Sozialversicherung versichert zu sein. Damit können Sie frei entscheiden, ob Sie eine private Krankenversicherung wählen oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Sie müssen nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und auch nicht in die Arbeitslosenversicherung. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Sie sich selbst um diese Dinge kümmern müssen.

 

Zu den Versicherungen, um die Sie sich als Selbständiger und Freiberufler selbst kümmern müssen gehören in erster Linie:

 

  • private Krankenversicherung bzw. freiwillig gesetzlich krankenversichert
  • private Rentenvorsorge

 

Hinzu kommen die Versicherungen, auf die auch ein Angestellter nicht verzichten sollte, wie beispielsweise:

  • private Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

 

Private Krankenversicherung vs. Freiwillige Versicherung bei der GKV

Wie erwähnt haben Sie als Selbständiger und Freiberufler die Wahl, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, oder ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Beides hat seinen Vor- und Nachteile, die Sie gegenüberstellen sollten. Der Schritt in die private Krankenversicherung will gut überlegt sein, denn Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die GKV wechseln. Ohne Zweifel aber bietet die private Krankenversicherung eine individuellere Versicherungsleistung, denn hier suchen Sie sich Tarife aus, die zu Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen passen.

Sollten Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann stehen Ihnen die selben Leistungen zu, wie allen anderen gesetzlich Versicherten. Wie bekannt ist, lassen die Leistungen der GKV in vielen Bereichen zu wünschen übrig und Sie müssen hohe Zuzahlungen leisten. Denen können Sie aus dem Wege gehen, indem Sie zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Mit ihr schließen Sie die Lücken, die sich durch die GKV ergeben.

 

Welche Versicherung nun die richtige für Sie ist, müssen Sie selbst entscheiden. 

Rentenvorsorge für Selbständige und Freiberufler

Selbständige müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – natürlich können sie das freiwillig tun, doch da dies eine denkbar schlechte Geldanlageform ist, tut dies natürlich niemand.

Eine der bekanntesten Formen der Altersvorsorge ist die Riester-Rente; doch jetzt der Haken: Sie als Selbständiger können diese staatlich geförderte Altersvorsorge nicht in Anspruch nehmen. Für Sie gibt es aber eine Alternative: die Rürup-Rente. Der Vorteil hierbei ist: Sie können die Aufwendung hierfür als Betriebsausgaben geltend machen und haben so einen enormen steuerlichen Vorteil. Die Rürup-Rente, auch unter dem Begriff Basisrente bekannt, ist eine lebenslange Rente. D.h. Sie haben hierbei nicht die Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung. Damit das eingezahlte Geld aber nicht weg ist, sollten Sie kurz nach Renteneintritt verstreben, bauen Sie einen Hinterbliebenenschutz ein. Dann wird die Rente für einen bestimmten Zeitraum an Ihre Hinterbliebenen gezahlt.

Daneben gibt es viele weitere Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler, die sich von den Möglichkeiten eines Angestellten kaum unterscheiden. Sorgen Sie daher für einen guten Mix in Sachen Altersvorsorge, schließen Sie mehrere Versicherungen ab und vor allem vergleichen Sie die Konditionen.

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