Die Europäische Bankenunion
Im Zuge der Bankenkrise, dem Versagen des Marktes, der Verstaatlichung, Rettung oder Abwicklung von großen Geldinstituten, keimte ab Mai 2012 der Gedanke einer Bankenunion auf. Dieser Gedanke wandelte sich in kurzer Zeit zu einem fest gesteckten Ziel. In den vergangen Jahren überschlugen sich die Negativmeldungen im Bankensektor. Namhafte Institute mussten ums Überleben kämpfen. Oft waren Fehlinvestitionen der Grund für den Niedergang. Die Kosten hatte am Ende der Steuerzahler zu tragen. Die Bankenunion soll dies in Zukunft ausschließen.
Am 15.04. verabschiedete das Europaparlament die Regeln, die künftig für die Bankenunion gelten sollen. Es wird eine Europäische Bankenaufsicht mit Sitz in Frankfurt am Main geschaffen, die ab Herbst diesen Jahres vollständig arbeitsfähig sein soll. Daneben hat das Parlament einheitliche Regeln zur Abwicklung von Geldinstituten beschlossen. Innerhalb von 8 Jahren (das sind 2 Jahre weniger Zeit als ursprünglich vorgeschlagen) sollen die europäischen Banken 55 Mrd. € in einen Fonds einbezahlen. 60% der Geldmenge soll nach 2, der Rest innerhalb der angegebenen Frist vergemeinschaftet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass an erster Stelle im Falle einer Bankenpleite nicht mehr der Steuerzahler haftet, sondern die Investoren haften müssen. Durch das Schaffen einer gemeinsamen Abwicklungsbehörde soll außerdem erreicht werden, dass einheitliche Standards für alle Banken gelten und nicht nationale Unterschiede bei der Abwicklung bestehen bleiben, was wiederum zu einem schnelleren Verfahren führen soll. Um eine Bankenschließung kümmert sich der Single Resolution Mechanism (SRM), der durch das Abwicklungsgremium gesteuert wird. Ein Exekutivkommitee, bestehend aus 5 Mitgliedern der Abwicklungsbehörde des Landes, dessen Bankinstitut betroffen ist und darüber hinaus aus Beobachtern aus EZB und EU-Kommission. Dieses Gremium als auch die EZB selbst können die Empfehlung aussprechen eine Bank zu schließen. Über eine endgültige Bankenschließung stimmen sich die EZB und das Gremium ab. Bei der EU-Kommission verbleibt ein Vetorecht. Was die Rekapitalisierung der Banken betrifft, so sollen sich die Institute, wie bisher auch, zunächst am Markt versorgen und danach beim entsprechenden Mitgliedsstaat anfragen. Eine direkte Finanzierung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus steht zwar im Raum, dies ist bis dato aber nicht umgesetzt worden.
Ob die Schaffung der Europäischen Union als Meilenstein zu werten ist bleibt abzuwarten. Nach Meinung vieler Finanzexperten stelle sie in jedem Fall eine wichtige Regulierung für die Finanzwelt dar, die bisher gefehlt habe. Die Bankenunion ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch wird auch in Zukunft noch eine Menge Engagement von Nöten sein, um die vom Finanzmarkt ausgehenden Ungleichgewichte auf der europäischen, bzw. globalen Ebene, zu beheben.