Die Vergabe von Krediten durch Banken (also nicht private Kreditgeber) erhöht die Geldmenge (d. Geldschöpfung) und die Rückzahlung reduziert selbige. Eine Bank überlässt dem Kreditnehmer eigens erzeugtes Geld gegen Zahlung des Zinses. Jedem Kredit steht, gemäß der doppelten Buchführung, immer eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Dies gilt auch für die als Kredit ausgezahlten Münzen und Geldscheine – nicht nur für das Buchgeld der Banken. Theoretisch gesehen hat der Geldinhaber eine Forderung gegenüber der Zentralbank und diese einen Kredit beim Geldinhaber – eine Einlösbarkeit bei der Zentralbank in andere Werte besteht bei dem heutigen Kreditgeld Fiat-Money jedoch nicht mehr.
Jedes Kreditgeld entsteht durch die Kreditvergabe bzw. dem Ankauf von Aktiva durch Banken und verschwindet durch die Kredittilgung bzw. dem Verkauf von Aktiva durch die Bank wieder. Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Geld oder auch Sachen auf Zeit (die Ausnahme bilden hierbei Dispositionskredite und Wertpapierkredite, für die keine Laufzeit und kein Tilgungsmodus vorgegeben ist). Von der Pacht, der Leihe und der Miete unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Pächter, Entleiher und der Mieter stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Aus diesem Grund ist ihnen nur eine Nutzung der Pacht-, Leih- oder Mietsache gestattet.
Der Kreditnehmer erhält oder behält die sachrechtliche Verfügungsgewalt über die kreditierte Geldsumme oder die Waren in vollständigem Maße. In der Ragel ist der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet, mit dem Geld oder der Ware in einer vorbestimmten Art und Weise zu verfahren. Von Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein Kredit weiterhin dadurch, dass der Kreditgeber im Allgemeinen nicht verpflichtet ist, den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen. Stundungen sind so häufig reine Kulanz. Auch den ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen.
Der Darlehensvertrag ist, je nach Rechtsordnung, als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehensvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, so ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehensvertrags für den Darlehensgeber unmittelbar die Pflicht, die vereinbarte Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag, wird der Darlehensvertrag dann erst mit der Auszahlung der Darlehensvaluta wirksam (§ 607 BGB a.F., § 983 ABGB oder römisches Recht).
Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigermaßen durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehen kann z.B. von einem Freund durch Überlassung von Eiern oder Mehl als Kreditgeber gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem vereinbarten Termin üblich. Der Hersteller einer Ware überlässt diese dem Käufer in Glauben und Treu, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.
Im privaten Bereich ist die Bedeutung der Warenfinanzierung – beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung – seit den Fünfziger-Jahren ständig zunehmend. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher mitunter sehr üblich. Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Absicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (also der Bonität).
Ein Kredit von Privat an Privat geschieht auf Risiko des Kreditanlegers und findet seit ca. 5 Jahren auch weitreichend größere Beachtung. Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür, neben Eigenkapital, auch Zentralbankgeld ein, das durch Refinanzierung beschafft werden kann.
Ein Immobilienkredit dient meist zur Finanzierung einer Immobilie bzw. dem Bau eines eigenen Wohn-Traums. Für einen Immobilienkredit benötigt man in der Regel auch Sicherheiten und/oder vorhandenes Eigenkapital. Auch kann der Immobilienkredit als Anlageform dienen, dazu können Sie sich in unserem Ratgeber für Geldanlagen informieren.
In der Regel ist es immer von Vorteil, einen Kreditvergleich vorzunehmen, der Kreditmarkt unterliegt immer starken Schwankungen, die Zinsen variieren durch den Konkurrenzkampf der Banken auch kontinuierlich, mit einem entsprechenden Vergleich sind Sie auf der sicheren Seite und profitieren zudem von günstigsten Konditionen.