Rürup Rente

Ruerup-RenteDie Rürup Rente

Die Selbstständigen und Freiberufler sind von der Riester-Rente ausgeschlossen. Es sei denn, sie sind mit einem Ehepartner verheiratet, der die Berechtigung dazu hat, den Abschluss einer Riester-Rente vorzunehmen. Diese Gruppe war bislang im Vertrag ohne eigenen Beitrag mit erfasst. Ab 2012 wird hier ein Mindesteigenbetrag von 60 Euro im Jahr fällig. Ersatzweise besteht aber für diejenigen, die nicht berechtigt sind einen Riester-Vertrag abzuschließen, die Option der Rürup-Rente. Diese bringt steuerliche Vorteile, und zwar höhere als bei der Riester-Rente. Steuerlich gefördert angelegt werden dürfen pro Jahr 20.000 Euro, bei Verheirateten sogar 40.000 Euro. Übrigens: ist von der Basis-Rente die Rede, dann ist ebenfalls die Rürup-Rente gemeint. Einen solchen Vertrag können auch Angestellte und Beamte abschließen. Allerdings sollte ein Angestellter prüfen, was für ihn günstiger ist: Riester oder Rürup. Auch bei der Rürup-Variante gibt es Versicherungs- und Fondsmodelle. Es gibt im Unterschied keine staatlichen Zulagen, sondern nur die Steuererleichterungen. Das hat somit für alle die eine wichtige Bedeutung, die viele Steuern zahlen. Wer hier ohnehin nicht viel zahlt, hat aus der Rürup-Rente keine Vorteile. Auch diese Rente muss bei Auszahlung versteuert werden. Bei der Riester-Rente gibt es seit einiger Zeit die so genannten Unisex-Tarife, also die gleichen für Frauen und Männer. Bei der Rürup-Rente ist diese Vorgabe noch nicht erfüllt, hier zahlen Frauen mehr oder bekommen weniger Rente. Bis Ende 2012 muss auch das angeglichen sein. Betroffen werden davon nur Neuverträge sein, wobei dann damit zu rechnen ist, dass die Verträge teurer werden. Das Kapital, das in einem solchen Vertrag angespart ist, ist nicht pfändbar und wird deshalb auch nicht in eine Insolvenzmasse einbezogen.

Im Januar wurde bekannt, dass das Bundesfinanzministerium ein Standard-Informationsblatt plant. Mit diesem soll besser über die Riester- und Rürup-Renten aufgeklärt werden. Ein Entwurf des Dokumentes wurde bereits erstellt. Ein Hamburger Institut hat dieses in Bezug auf Verbraucherfragen entworfen. Die Transparenz soll hier gefördert werden, weil doch immer wieder ersichtlich wird, dass viele Verbraucher bei diesem Thema verunsichert sind und sich nicht über ihre Situation im Klaren sind. Ein gewisses Basiswissen kann hier also einer breiten Masse zur Übersicht verhelfen.

Neu bei der Rürup-Rente ist außerdem, dass ab 2012 die Beiträge zu 74 Prozent von der Steuer absetzbar sind. Wer Single ist, kann hierdurch bis zu 14.800 Euro absetzen, bei Ehepaaren sind es sogar 29.600 Euro. Wer in diesem Jahr zum ersten Mal seine Rürup-Rente bekommt, muss diese nicht mehr mit 64 Prozent versteuern, sondern “nur“ noch mit 62 %.

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